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Für Arbeitnehmer:innen

Entdecken Sie hier alles Wissenswerte zur Mitarbeiter:innenvorsorge für Beschäftigte in Betrieben sowie freie Dienstnehmer:innen.

Welche Regelung gilt für mein Arbeitsverhältnis?

Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) betrifft Arbeitsverhältnisse, die auf privatrechtlichen Verträgen basieren und nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben. Es gilt auch für freie Dienstverhältnisse, die ab dem 01. Jänner 2008 beginnen.

Ausnahmen:

Das Gesetz gilt jedoch nicht für:

  • Arbeits- und freie Dienstverhältnisse bei Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Land- und forstwirtschaftliche Arbeiter:innen, im Sinne des Landarbeitsgesetzes
  • Verhältnisse beim Bund, die durch dienstrechtliche Vorschriften geregelt sind
  • Beschäftigungen bei Stiftungen, Anstalten, Fonds oder ähnlichen Einrichtungen, die dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegen
  • Verhältnisse, die dem Kollektivvertrag des Bundesforstgesetzes unterliegen
  • Verhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen (Sonderregelungen für die Bauwirtschaft)

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Übertritt ins neue Abfertigungsrecht

Für Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2003 begonnen hat, besteht die Möglichkeit, zum neuen Abfertigungsrecht zu wechseln. Dabei stehen zwei Optionen zur Auswahl:

Vollübertritt Hierbei wird der gesamte alte Abfertigungsanspruch an eine betriebliche Vorsorgekasse (BVK) übertragen.

Teilübertritt Bei dieser Option bleibt der alte Abfertigungsanspruch beim bzw. bei der aktuellen Arbeitgeber:in eingefroren, während neue Ansprüche ab dem Zeitpunkt des Übertritts bei der BVK aufgebaut werden.

Kontoinformation in der BVK

Inhalt der Kontoinformation

Jede:r Anwärter:in hat ein eigenes Konto in der BVK, auf dem die eingezahlten Beiträge verwaltet werden. Einmal pro Jahr erhalten Anwärter:innen eine Kontoinformation, die den Stand ihres Kontos zum 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres zeigt.

Die Kontoinformation enthält folgende Punkte:

  • Die Abfertigungsanwartschaft zum letzten Bilanzstichtag.
  • Die Beiträge, die der Betrieb im jeweiligen Geschäftsjahr geleistet hat.
  • Die Barauslagen und Verwaltungskosten, die von dem/der Anwärter:in getragen werden müssen.
  • Das Ergebnis der Veranlagung.
  • Die Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaft zum jeweiligen Bilanzstichtag oder zum Zeitpunkt der Kontoinformation.
  • Die Gesamtsumme der garantierten Abfertigungsbeiträge zum jeweiligen Bilanzstichtag oder zum Zeitpunkt der Kontoinformation.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine vollständige und aktuelle Kontoinformation nur verfügbar ist, wenn der Betrieb alle erforderlichen Daten an den oder die zuständige:n Krankenversicherungsträger:in gemeldet hat und diese an die BVK weitergeleitet wurden. Ist dies nicht der Fall,kann es dadurch zu Verzögerungen kommen.

Muster Kontoinformation

Höhe der Abfertigung

Die Höhe der Abfertigung setzt sich aus den eingezahlten Abfertigungsbeiträgen und den erzielten Veranlagungsergebnissen zusammen. Von diesem Betrag werden die Verwaltungskosten und Barauslagen abgezogen.

Falls die Verwaltungskosten und Barauslagen höher sind als das Veranlagungsergebnis, werden auf jeden Fall zumindest die eingezahlten Abfertigungsbeiträge ausgezahlt (Kapitalgarantie).

Sie können Ihre aktuelle Kontoinformation gerne telefonisch oder per E-Mail anfordern.