Konditionen
Keine versteckten Kosten – hier finden Sie unsere Kostensätze, die deutlich unter den höchstzulässigen gesetzlichen Werten liegen.
Detaillierte Kostenaufstellung
Verwaltungskosten: Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist berechtigt, von den erhaltenen Abfertigungsbeiträgen Verwaltungskosten im Ausmaß von 1,8 % abzuziehen und einzubehalten (bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 betrug die Höhe der Verwaltungskosten 2,2 %).
Barauslagen: Weitere Informationen zu den Barauslagen finden Sie im aufklappbaren Akkordeon.
Die Gebühr für die Vermögensverwaltung beträgt 0,4 %. Falls die Veranlagungserträge in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um diese Gebühr zu decken, wird der fehlende Betrag auf das nächste Jahr übertragen, da eine Belastung des Abfertigungsvermögens nicht zulässig ist.
Wenn die Beiträge über die Krankenversicherungsträger eingehoben werden, werden dem Anwartschaftsberechtigten die Kosten für die Einhebung und Weiterleitung der Beiträge in Höhe von 0,3 % verrechnet. Mit den Kosten des Datenaustauschs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger werden die Anwartschaftsberechtigten nicht belastet.
Es wird ein Pauschalsatz von 0,05 % des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnet.
Die Übertragung oder Auszahlung der Abfertigungsanwartschaft von einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) auf eine andere hat Verwaltungskostenfrei zu erfolgen. Wenn jedoch bei der Überweisung oder Auszahlung zusätzliche Spesen anfallen, können diese dem/der Anwartschaftsberechtigten in Rechnung gestellt werden.
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse übernimmt die Kosten für Überweisungen auf Bankkonten, während die Kosten für Postanweisungen dem/der Anwartschaftsberechtigten in Rechnung gestellt werden können.
Bei der Übertragung von Altanwartschaften an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse fallen Übertragungskosten an. Diese betragen 0,5 % des Übertragungswertes, jedoch maximal EUR 100,–.