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Die BUAK BVK

Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und wurde 2002 gegründet. Das Hauptgeschäft ist die treuhändische Verwaltung von Abfertigungsbeiträgen.

Wir über uns

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) kümmern wir uns um die Mitarbeiter:innen-Vorsorge der Bauarbeiter:innen. Doch unsere Dienstleistungen stehen auch Betrieben und Selbstständigen aus verschiedenen Branchen offen, nicht nur im Kernbereich der Bauwirtschaft.

Unsere positive Entwicklung gründet sich auf dem soliden Ruf der BUAK als verlässliche Partnerin für Bauunternehmen und Arbeitnehmer:innen in der Baubranche.

Nach der umfangreichen Berichterstattung und dem Vergleich der Betrieblichen Vorsorgekassen im Juni 2016 hat die Zeitschrift „Konsument“ das im Zuge der Berichterstattung entwickelte Online-Tool für das Jahr 2017 aktualisiert: Nach dem Testurteil des VKI liegt die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse nun an der dritten Stelle aller Vorsorgekassen. Wir freuen uns über das wieder sehr gute Ergebnis für unsere Vorsorgekasse und werden uns bemühen, dem Ergebnis weiterhin gerecht zu werden.
Mit dem Online-Tool können die Gewichtungen der einzelnen Bewertungskategorien – Performance und Volatilität, Kosten, Nachhaltigkeit, Sicherheit / Garantie sowie Information und Transparenz – an die persönlichen Präferenzen angepasst werden, um so eine Vorsorgekasse zu finden, die den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.

Rechtliche Grundlagen

Das Betriebliche Mitarbeiter:innen- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG): enthält alle Regeln zur Abfertigung.

Offenlegung gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH (BUAK-BVK):
Die BUAK BVK unterliegt dem Bankwesengesetz als Betriebliche Vorsorgekasse.

Information über die Anleger:innenentschädigung: Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse unterliegt als österreichisches Kreditinstitut den österreichischen Bestimmungen zur Anlegerentschädigung (3. Teil des ESAEG).  Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Die Abfertigungsanwartschaft oder die Anwartschaft auf eine Selbständigenvorsorge des einzelnen Anwartschaftsberechtigten der Betrieblichen Vorsorgekasse ist mit einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- gesichert (siehe auch § 51 Abs. 2 ESAEG).

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz (BUAG und BSchEG): legen verbindliche Rahmenbedingungen fest und sind wichtig für fairen Wettbewerb und soziale Mindeststandards in der Bauwirtschaft.

Meilensteine: Von der Gründung bis heute

 

2001: Im Oktober 2001 haben sich der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammer auf das Modell „Abfertigung Neu“ geeinigt. Dieses Modell sollte auch in der Bauwirtschaft Anwendung finden, und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wurde für alte und neue Arbeitsverhältnisse zuständig.

Im Herbst 2001 wurden, parallel zu den allgemeinen Verhandlungen zur Umsetzung von „Abfertigung Neu“, Gespräche der Sozialpartner im Baubereich aufgenommen. Mit März 2002 lagen die Gesetzesentwürfe vor; in der öffentlichen Diskussion während der Begutachtungsphase und in den darauf folgenden Wochen ging es im Wesentlichen um die Abstimmung der Sozialpartnerposition mit jener der Bundesregierung.

2002: Im Juni 2002 wurden das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz – „BMVG“) sowie eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) beschlossen. Die materiellrechtlichen Bestimmungen des neuen Abfertigungsanspruches traten mit 1.1.2003 in Kraft, die Bestimmungen betreffend Vorsorgekassen bereits mit 1.1.2002.

2007: Am 4.12.2007 wurde eine Änderung des „Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge“ beschlossen. Das Gesetz wurde umbenannt in „Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz“ (BMSVG) und trat mit 1.1.2008 in Kraft. Dadurch entstand auch die Notwendigkeit, eine Namensänderung von „BUAK Mitarbeitervorsorgekasse“ in „BUAK Betriebliche Vorsorgekasse“ vorzunehmen. Weiters wurden freie Dienstnehmer:innen in das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) einbezogen. Ebenso ist für alle Gewerbetreibenden und „neuen Selbständigen“, die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert sind, die Betriebliche Selbständigenvorsorge ab sofort verpflichtend.


Gründungsdaten

19.09.2002: Gründung der BUAK BV-Kasse in der Gesellschaftsform einer GesmbH

05.11.2002: Erteilung der Konzession durch die Finanzmarktaufsicht

18.11.2002: Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen und der Depotbank durch die Finanzmarktaufsicht

Informationen zur BUAK BVK

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