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Verfügungsmöglichkeiten Ihrer Selbstständigenvorsorge

Nutzen Sie die Chance, Ihre Zukunft finanziell zu gestalten: Erfahren Sie hier, wie Sie mit Ihrem Anspruch verfügen können und erhalten Sie Ihr Antragsformular in wenigen Schritten.

Entdecken Sie Ihre Verfügungsoptionen

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Verfügungsanspruch nutzen können und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur Weiterveranlagung, Auszahlung oder Übertragung Ihrer Abfertigungsanwartschaft.

Sofern ein Verfügungsanspruch entstanden ist, übermitteln wir dem bzw. der Selbstständigen automatisch ein Antragsformular. In diesem Antragsformular sind die folgenden gesetzlichen Verfügungsmöglichkeiten angeführt:

  1. Weiterveranlagung in der BVK (In diesem Fall ist das Zurücksenden des Formulars nicht erforderlich)
  2. Auszahlung als Kapitalbetrag
  3. Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an eine neue BVK nach der Wiederaufnahme der Gewerbeausübung oder der betrieblichen Tätigkeit oder an die BVK des neuen Arbeit- bzw. Dienstgebers
  4. Überweisung der Abfertigungsanwartschaft
    • an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder an ein Versicherungsunternehmen, bei dem der oder die Selbstständige bereits Versicherte:r im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung ist
    • an eine Pensionskasse (der bzw. des bzw. aktuellen/früheren Arbeit- bzw. Dienstgebers oder Arbeit- bzw. Dienstgeberin

Sobald uns ein Anspruch gemeldet wurde, erhalten Sie automatisch ein Antragsformular per Post. Sie müssen lediglich die gewünschte Auszahlungsart ankreuzen, die benötigten Daten ergänzen und das Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und einer Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse zurücksenden.

  • Bei der Auszahlung als Kapitalbetrag wird ein Lohnsteuerabzug von 6% vom errechneten Auszahlungsbetrag vorgenommen, während alle anderen Verfügungsmöglichkeiten steuerfrei sind.
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum Ablauf der Verfügungsfrist, die 6 Monate nach Entstehen des Verfügungsanspruchs endet, bei der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse eingehen. Andernfalls ist die Auszahlung nicht mehr möglich und die Selbstständigenvorsorge wird weiterhin in der BVK veranlagt. Das Ablaufdatum der Frist ist im Begleitschreiben zum Antragsformular angegeben.
  • Wenn wir innerhalb von 3 Monaten nach Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder vergleichbarer Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums keine Rückmeldung zur Verwendung des Auszahlungsbetrags erhalten, wird die Auszahlung als Kapitalbetrag durchgeführt.
  • Die Verrechnung erfolgt am Ende des Folgemonats nach Eingang des Antrags (= gesetzliche Fälligkeit).