Kontakt

Zusammenlegung meiner Ansprüche

Optimieren Sie Ihre Vorsorge: Entdecken Sie, wie Sie Ihre Vorsorgeansprüche effizient zusammenlegen können. Erfahren Sie, wie Sie ohne Verwaltungskosten Ihre Ansprüche bündeln. Laden Sie das Übertragungsformular direkt von unserer Homepage herunter.

Bündeln von Ansprüchen leicht gemacht

Eine Übertragung der gesamten Abfertigung in die Betriebliche Vorsorgekasse des neuen Betriebs oder in eine andere Vorsorgekasse aus der Selbstständigenvorsorge ist möglich, wenn:

  • ein gültiger Verfügungsanspruch vorliegt oder
  • wenn die Abfertigungsanwartschaft seit der Beendigung der Selbstständigkeit bei einer Betrieblichen Vorsorgekasse mindestens drei Jahre beitragsfrei gestellt ist.

Bei der Zusammenlegung Ihrer Ansprüche fallen keine Verwaltungskosten an.

Vorgangsweise für Übertragung an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse
Wenn Sie eine Zusammenlegung Ihrer Ansprüche bei unserer Vorsorgekasse wünschen, müssen Sie sich an die Vorsorgekasse wenden, von der aus Sie eine Übertragung Ihres Guthabens wünschen, da wir die Übertragung nicht selbst vornehmen können. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall an jene Vorsorgekasse zu wenden, von welcher Sie eine Übertragung Ihres Guthabens wünschen.

Sie können das Übertragungsformular von unserer Homepage herunterladen.

Download

PDF

Formular Übertragung an BUAK BVK