Zusammenlegung meiner Ansprüche
Optimieren Sie Ihre Vorsorge: Entdecken Sie, wie Sie Ihre Vorsorgeansprüche effizient zusammenlegen können. Erfahren Sie, wie Sie ohne Verwaltungskosten Ihre Ansprüche bündeln und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft. Laden Sie das Übertragungsformular direkt von unserer Homepage herunter und starten Sie Ihren Schritt zur Optimierung Ihrer Vorsorge.
Bündeln von Ansprüchen leicht gemacht
Eine Übertragung der gesamten Abfertigung in die Betriebliche Vorsorgekasse des/der neuen Arbeitgeber/s/in oder in die Vorsorgekasse aus der Selbständigenvorsorge ist möglich, wenn
- ein gültiger Verfügungsanspruch vorliegt ODER
- wenn die Abfertigungsanwartschaft seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer Betrieblichen Vorsorgekasse mindestens drei Jahre beitragsfrei gestellt ist.
Bei der Zusammenlegung Ihrer Ansprüche fallen keine Verwaltungskosten an!
Vorgangsweise für Übertragung an die BUAK BVK
Wenn Sie eine Zusammenlegung Ihrer Ansprüche bei unserer Vorsorgekasse wünschen, sind wir Ihr:e richtige:r Ansprechpartner:in.
In diesem Fall bitten wir Sie jedoch, sich an die Vorsorgekasse zu wenden, von welcher Sie eine Übertragung Ihres Guthabens wünschen. Das Formular für die Übertragung können Sie jedoch gerne von unserer Website herunterladen.